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„Wer rechnen kann, muss rechnen.“

Gegen die geschlossene deutsche Rechtsprechung stellt DITGES das Feststellungsinteresse wieder in den Vordergrund.

Nunmehr BGH 24.01.2017 – XI ZR 183/15, 21.02.2017 – XI ZR 467/15 und 14.03.2017 – XI ZR 442/16.

Herr Dr. Thomas Ditges über das prozessuale Feststellungsinteresse zur Widerruflichkeit des Verbraucherdarlehens.

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Urlaub: Hinweispflicht des Arbeitgebers

Die Handhabung von Urlaubsansprüchen wird für die Arbeitgeber zunehmend komplizierter. Nach aktueller Rechtsprechung verfallen Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch, wenn Mitarbeitende den Urlaub nicht nehmen. Vielmehr muss der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllen, damit ein Verfall überhaupt eintreten kann.

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