Noch höchstrichterlich ungeklärt bleibt die rechtliche und bankbetriebswirtschaftliche Ermittlung des Nutzungsersatzes in der Rückabwicklung nach Widerruf.
Herr Dr. Thomas Ditges zum Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers als Rechtsfolge des Widerrufs des Verbraucherimmobiliardarlehensvertrags.
Prof. Dr. Dendorfer-Ditges zum Mitglied des Ausschusses für alternative Konfliktlösung des DIHK-Schiedsgerichtshofs berufen
Das Präsidium der Deutschen Industrie- und Handelskammer hat unsere Partnerin Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges zum Mitglied des Ausschusses für alternative Konfliktlösung des Schiedsgerichtshofs berufen.