Noch höchstrichterlich ungeklärt bleibt die rechtliche und bankbetriebswirtschaftliche Ermittlung des Nutzungsersatzes in der Rückabwicklung nach Widerruf.
Herr Dr. Thomas Ditges zum Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers als Rechtsfolge des Widerrufs des Verbraucherimmobiliardarlehensvertrags.
Handelsblatt: Beste Anwälte 2024
Das Handelsblatt hat im Juni 2024 Frau Prof. Dr. Dendorfer-Ditges im Rechtsgebiet „Internationales Schiedsverfahren“ ausgezeichnet.