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31st World Forum of Mediation Centres in Frankfurt am Main

Das internationale World Forum of Mediation Centres der UIA International Association of Lawyers findet vom 30. Juni bis 01. Juli 2023 erstmalig in Deutschland statt. Als zentral gelegener Veranstaltungsort ist Frankfurt am Main gewählt.

Unsere Partnerin Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges und unser Associate Partner Philipp Wilhelm sind Mitglieder des Organisationskomitees. Frau Prof. Dr. Dendorfer-Ditges wird das Panel „Mediators4Future – Mediation and Human Rights“ leiten, sie wird zudem im Rahmen des Panels „Lessons from psychology for a successful mediation“ vortragen. Herr Wilhelm wird zu dem Thema “The future of mediation: How Will The Development Of AI (Artificial Intelligence) Impact Our Mediation Process?” sprechen.

Das Forum ist offen für alle an internationaler Mediation interessierte Teilnehmer. Neben interessanten Vorträgen und Panels gibt das Forum den Teilnehmern die Möglichkeit zum Networking und zum Austausch über die Entwicklung und Anwendung von Mediation mit Kollegen aus unterschiedlichen Kulturen. Dies wieder in einem persönlichen Treffen tun zu können, ist nach den Pandemiejahren besonders.  Alle neun Monate zusammenzukommen, ist einzigartig für das Forum.

Weitere Informationen: https://www.uianet.org/en/events/31st-uia-world-forum-mediation-centres

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Rückblick auf den Vortrag „Willkommen im Club der Fehlbaren“ vom 30. April 2025 in München 

Am 30. April 2025 fand in München ein Anwaltstreffen außergewöhnlicher Art statt. Während der Anwaltsstand traditionell für Unfehlbarkeit steht, stets auch in der Kollegenschaft um besten Ruf und Ruhm bemüht, öffnete die von Prof. Dr. Volker Römermann initiierte Veranstaltungsreihe „Anwaltsfehler – und wie man sie vermeiden kann“ der Union Internationale des Avocats (UIA) den Blick hinter die Kulissen.

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Handlungsbedarf bei Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen sind ein Führungsinstrument zur leistungsorientierten Entlohnung der Mitarbeiter. Dort werden Ziele für einen bestimmten Beurteilungszeitraum definiert, deren Erreichen einen variablen Vergütungsanteil ausmachen. Das können individuelle, durch die Arbeitnehmer zu verwirklichende und/oder übergeordnete Unternehmensziele sein.

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