Nachhaltigkeit in der Rechnungslegung

Für große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Arbeitnehmern hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Jahr 2017 eine EU-Änderungsrichtlinie zur Bilanzierung aus dem Jahr 2014 umgesetzt. Es geht um die nichtfinanzielle Berichterstattung zur Corporate Social Responsibility (CSR), insbesondere über alle Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung.