Nachhaltigkeit in der Rechnungslegung

Für große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Arbeitnehmern hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Jahr 2017 eine EU-Änderungsrichtlinie zur Bilanzierung aus dem Jahr 2014 umgesetzt. Es geht um die nichtfinanzielle Berichterstattung zur Corporate Social Responsibility (CSR), insbesondere über alle Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung.

Expertenrunde (Arbeits-)Recht der Bertelsmann Stiftung

Unsere Partnerin Prof. Dr. Dendorfer-Ditges wurde in die Expertenrunde (Arbeits-)Recht der Bertelsmann Stiftung berufen. Gegenstand der Diskussion sind die vielfältigen rechtlichen Fragen moderner Arbeitsmethoden.