{"id":3144,"date":"2021-03-03T14:17:56","date_gmt":"2021-03-03T14:17:56","guid":{"rendered":"http:\/\/ditges.legal\/?p=3144"},"modified":"2021-08-16T10:02:13","modified_gmt":"2021-08-16T10:02:13","slug":"nachhaltigkeit-in-der-rechnungslegung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ditges.de\/en\/nachhaltigkeit-in-der-rechnungslegung\/","title":{"rendered":"Nachhaltigkeit in der Rechnungslegung"},"content":{"rendered":"<p>von Rechtsanwalt Wirtschaftspr\u00fcfer und Steuerberater<br>Dr. Thomas Ditges.<\/p>\n\n\n\n<p>Klima, in aller Munde, ist doch nur ein Wort. Die unternehmerische Verantwortung reicht weit dar\u00fcber hinaus. Dem Laien freilich recht verborgen hat das die Rechnungslegung l\u00e4ngst erkannt. F\u00fcr gro\u00dfe Unternehmen des \u00f6ffentlichen Interesses mit mehr als 500 Arbeitnehmern hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Jahr 2017 eine EU-\u00c4nderungsrichtlinie zur Bilanzierung aus dem Jahr 2014 umgesetzt. Es geht um die nichtfinanzielle Berichterstattung zur Corporate Social Responsibility (CSR), insbesondere \u00fcber alle Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbek\u00e4mpfung. Wie in anderen Bereichen zur Transparenzverschaffung durch aussagef\u00e4hige Rechnungslegung und Berichterstattung sind auch kleinere Unternehmen nicht gehindert, die Grunds\u00e4tze freiwillig proaktiv zu praktizieren. Die Stakeholder werden es danken, das sind neben den internen Eigent\u00fcmern oder Shareholdern, Managern und Mitarbeitern die externen Lieferanten und Kunden, die Gl\u00e4ubiger, der Staat und die Gesellschaft. Nicht selten hat die \u00fcberobligatorische Offenheit das Marketing gef\u00f6rdert. So kann die nichtfinanzielle Berichterstattung ungeachtet gesetzgeberischer Vorgaben als Teil freiwilliger Unterwerfung unter die Anforderungen der Compliance verstanden werden, welche \u00fcber die Regeltreue hinaus den gesch\u00e4ftlichen Anstand zu normieren versucht.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob alles mit der Nachhaltigkeit begonnen hat oder mit der Corporate Governance, mag dahingestellt bleiben. Nach dem forstwirtschaftlichen Prinzip, dass nicht mehr Holz gef\u00e4llt werden darf, als nachwachsen kann, setzt das Handlungsprinzip der Nachhaltigkeit auf Ressourcen-Nutzung und -Schonung bei dauerhafter Befriedigung der Bed\u00fcrfnisse und Bewahrung der nat\u00fcrlichen Regenerationsf\u00e4higkeit der beteiligten Umst\u00e4nde, vor allem der \u00d6konomie, der \u00d6kologie und des Sozialen. Wie fr\u00fcher der Umweltbericht als Teil des Gesch\u00e4ftsberichts eines Unternehmens erschlie\u00dft der heutige Nachhaltigkeitsbericht das Nachhaltigkeitsmanagement in der Ausrichtung des Unternehmens auf die Zukunft. Daneben beinhaltet die Corporate Governance Grunds\u00e4tze der Unternehmensf\u00fchrung zur rechtlichen und faktischen Leitung und \u00dcberwachung des Unternehmens nach der Gesamtheit der internationalen und der nationalen Regeln, Vorschriften, Werte und Grunds\u00e4tze zu Verfahren, Management, Risiken etc. Die Definitionen sind flie\u00dfend. In Deutschland sind die Handlungs- und Leitungsmaximen in einem Kodex fixiert, den eine Regierungskommission des Bundesjustizministers verabschiedet und den das Aktiengesetz b\u00f6rsennotierten Gesellschaften vorschreibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Speziell Corporate Social Responsibility als Verantwortung des Unternehmens in der Gesellschaft f\u00fcr soziale und f\u00fcr Umweltbelange verbindet die \u00f6konomischen Belange nachhaltig mit freiwilliger sozialer Verantwortung. Diese Nachhaltigkeit ist Gegenstand der nichtfinanziellen Berichterstattung. Der klassische Jahresabschluss beinhaltete Zahlenwerke zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Seit der Bilanzrichtlinie tritt der Lagebericht als verbale Berichterstattung der Gesch\u00e4ftsleitung hinzu. Nicht erst die CO2-Dekarbonisierung der Weltwirtschaft in Klimaabkommen u. a. stellt im Zahlenwerk erfolgreiche Gesch\u00e4ftsmodelle in Frage. Die Nachhaltigkeitsthemen sollen den Stakeholdern gesondert berichtet werden, um eine Pr\u00fcfung der Konsistenz zwischen Zahlen und Nachhaltigkeit des Managements zu erschlie\u00dfen. F\u00fcr diese nichtfinanziellen Erkl\u00e4rungen zu Gesch\u00e4ftsverlauf, Gesch\u00e4ftsergebnis, Lage und Auswirkungen der T\u00e4tigkeit des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft ist die Unternehmensleitung verantwortlich, allerdings aktuell h\u00e4ufig noch nicht entsprechend vorbereitet. Dazu geh\u00f6rt die Erarbeitung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren, beispielsweise der Entwicklung der Zahl der Arbeitsunf\u00e4lle, der Arbeitnehmerfluktuation, des Energieverbrauchs etc. Das Ergebnis aus der Sicht der Unternehmensleitung ist wichtige Informationsquelle f\u00fcr Aktion\u00e4re, Arbeitnehmer und interessierte \u00d6ffentlichkeit, tunlichst in der Darstellung kurz und aussagekr\u00e4ftig und bezogen auf die wesentlichen Belange. Die Umsetzung kann im Lagebericht selbst erfolgen oder in einem gesonderten Bericht, freilich \u2013 wie immer \u2013 sinnvollerweise ausgerichtet am Verst\u00e4ndnis des geneigten Lesers. Die Vielzahl der Begrifflichkeiten macht das nicht einfacher, ist allerdings Ergebnis des Ringens um Lauterkeit im Gesch\u00e4ftsleben und in der Rechnungslegung als Rechenschaft der Verantwortlichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Erstver\u00f6ffentlichung General-Anzeiger, 12. November 2019.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr gro\u00dfe Unternehmen des \u00f6ffentlichen Interesses mit mehr als 500 Arbeitnehmern hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Jahr 2017 eine EU-\u00c4nderungsrichtlinie zur Bilanzierung aus dem Jahr 2014 umgesetzt. 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